Beherbungsbetriebe

Nach den Lockerungen (seit dem 10. Mai und weiter nach dem 2. Juni) der bisher bestehenden Corona-Verordnung in Baden-Württemberg für öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten, sind seit dem 29. Mai ebenso die Öffnung von Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen erfolgt.